Im Rahmen des kurzfristig verabschiedeten Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) wurde die Höhe des Beitragssatzes bereits zum 01. Juli 2023 geändert. Diese bemisst sich seit Inkrafttreten des Gesetzes an der Anzahl der Kinder unter 25 Jahre je Versichertem. Der entsprechende Abschlag wird für leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder sowie Pflegekinder in einer Staffelung vom 2. bis zum 5. Kind gewährt.
Dies stellt Krankenkassen vor eine neue Herausforderung. Denn die benötigten Informationen über die Anzahl der Kinder eines Versicherten liegen den Krankenkassen aktuell noch gar nicht vor. In der Folge wird zunächst für alle Kinder bis zu einem Alter von 25 Jahren der Höchstsatz angesetzt und muss nach Abfrage der relevanten Daten rückwirkend angepasst werden. Um den daraus resultierenden Zeit- und Kostenaufwand möglichst gering zu halten, empfiehlt sich ein schnelles Handeln.
Das ITSC bietet mit einem standardisierten digitalen PUEG-Formular eine schnelle und unkomplizierte Lösung. Krankenkassen können hier gleich in mehrfacher Hinsicht profitieren:
- Das Formular kann auf der kasseneigenen Website kurzfristig zur Verfügung gestellt werden und ist für Versicherte intuitiv nutzbar.
- Der hohe Automatisierungsgrad mit individueller Anbindung an Ihre Kassensysteme entlastet Ihre Mitarbeitenden und beschleunigt die Bearbeitung, da alle Informationen direkt in den Systemen zur Verfügung stehen und nicht erst manuell übertragen werden müssen.
- Eine zeitnahe Anpassung der individuellen Pflegebeiträge führt einerseits zu geringeren Kosten (Rückerstattung mit Zinsen) und andererseits zu höherer Kundenzufriedenheit.
Unsere Kollegin Anja Diers, Service Owner hai.SUITE, informiert Sie gerne über weitere Details: 0511-27071-216 oder anja.diers@itsc.de.
Lilian-Donata Liedtke
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